Logo

 

Augenarztpraxis Dr. Heidemann
Trittau

I
Leistungsspektrum

Organisatorisches

Sonderleistungen

Anfahrtsplan Trittau

Augen-ABC

zur Startseite


Schriftgröße:
größer STRG +
kleiner STRG -


Impressum & Datenschutz
 

Organisatorisches

Sprechzeiten und Termine

vormittags: Mo-Fr 09-12.00 Uhr
nachmittags: Mo+Di 14-17.00 Uhr, Do 16-19.00 Uhr und Fr 13.30-15.00 Uhr

Regeln:

  • Für planbare Untersuchungen ist eine Terminvereinbarung erforderlich. Insbesondere die Bestimmung der bestkorrigierten Sehschärfe ist zeitaufwendig, und kann die Wartezeit der Mitpatienten  verlängern. Auch bei planbaren Untersuchungen ist der Zeitbedarf schwer kalkulierbar. Eine subjektive Refraktion kann z. B. zwischen 8 und 40 Minuten dauern, je nach Ausgangssituation und Mitarbeit des Patienten. Ob der Terminplan eingehalten werden kann oder nicht, ist davon abhängig, ob unerwartet zeitaufwändige Terminpatienten und Notfallpatienten versorgt werden müssen.

  • Das Terminbuch wird immer am Anfang eines Monats geöffnet für den Zeitraum in 3 Monaten. Beispiel: Die Termine für April werden ab Anfang Januar vergeben. Manche Terminarten sind auch nach einer Zeit vergeben, so dass wir nur den Rat geben können, sich eher gegen Monatsanfang um einen Termin zu bemühen. 

  • Notfälle werden manchmal „zwischendurch“ behandelt. Dies bedeutet nicht, dass sie gegenüber den Terminpatienten vorgezogen werden. Trotzdem müssen Terminpatienten manchmal Verständnis dafür haben, dass ein Notfallpatient früher behandelt wird.

  • Welcher Patient wann behandelt wird, entscheidet die Arzthelferin am Tresen.

  • Die Qualität der Untersuchungen ist unabhängig vom Andrang an Patienten.

Notfallmanagement und „offene Sprechstunde“:

Notfallpatienten möchten sich bitte morgens um 8.00 telefonisch melden. Die Dringlichkeit des Problems wird dabei von einer erfahrenen medizinischen Fachangestellten eingeschätzt. Für echte Notfälle haben wir Termine im Laufe des Tages. Bei medizinischer Notwendigkeit, z.B. frischer Verätzung auch sofort. Bei Patienten, die sich im Laufe des Tages telefonisch melden, wird ebenfalls die Dringlichkeit eingeschätzt. Wenn es nicht zwingend medizinisch notwendig erscheint, kann es hierbei sein, dass wir aus Kapazitätsgründen auf den folgenden Tag verweisen müssen. Dieses Verfahren hat sich jahrelang bewährt. Es wird am ehesten den medizinischen Notwendigkeiten gerecht und berücksichtigt im Rahmen des Möglichen die Bedürfnisse unserer Patienten.

Nun sollen wir auch eine „offene Sprechstunde“ anbieten. Dies würde bedeuten, dass wir alle Notfälle auf eine Stunde am Tag konzentrieren müssen, was sehr Patienten-unfreundlich wäre, insbesondere bei Patienten die auf Busse oder Fahrer angewiesen sind. Es würde auch Berufstätige entscheidend benachteiligen. Eine zusätzliche offene Sprechstunde für Nicht-Notfallpatienten einzuführen, ist leider nicht möglich, da wir dann einem Teil unserer Dauerpatienten die Behandlung versagen müssten.

Deshalb kann es sich bei der augenärztlichen „offenen Sprechstunde" nur um eine Triage-Sprechstunde handeln, in der innerhalb von ca. 3 Minuten die Dringlichkeit eines Problems eingeschätzt wird, um dann einen weiteren Termin zur eigentlichen augenärztlichen Arbeit und zur Lösung des Problems zu vereinbaren. Deshalb raten wir, um zwei Termine zur Lösung eines Problems zu vermeiden, direkt einen Notfalltermin nach dem bewährten Schema mit einer unserer medizinischen Fachangestellten auszuhandeln.

Terminknappheit:

Die Zahl der augenärztlichen Termine, die im Land verfügbar sind, ist im Laufe der letzten Jahre knapper geworden. Dies hat folgende Gründe:

  • Altersbedingte Erkrankungen der Netzhautmitte (feuchte Makulopathie) können heutzutage oft durch häufig zu wiederholende Spritzen ins Auge behandelt werden, die jeweils Vor- und Nachuntersuchungen bei uns erfordern.

  • Da viele Menschen, die früher an Herz-Kreisauferkrankungen oder an Krebs gestorben sind, heute ein höheres Alter erreichen, nehmen altersbedingte Erkrankungen, wie Makulopathien, grüner und grauer Star einen immer größeren Anteil unserer Arbeit ein.

  • Ambulante Augenoperationen, z. B. des grauen Stars, erfordern Vor- und Nachuntersuchungen bei uns, die früher als Aufnahme- und Entlassungsuntersuchungen in der Klinik durchgeführt wurden.

  • Mehrere Kollegen benachbarter Praxen sind zeitweilig in einer Einrichtung der integrierten Versorgung (Augenklinik) beschäftigt, so dass sie in dieser Zeit nicht in der Praxis tätig sein können.

  • Die Zahl der Diabetiker, die augenärztlich untersucht werden, ist deutlich gestiegen. Insbesondere aufgrund der DMP-Programme werden uns heute viele Patienten von Hausärzten und Diabetologen zugewiesen, die früher nicht augenärztlich untersucht werden. Dies ist ein erfreulicher Trend, denn dadurch können Erblindungen verhütet und Sehverschlechterungen verzögert werden. 

  • Immer weniger Kollegen sind bereit, die letzten 20-30 % des Quartals praktisch ohne Honorar zu arbeiten und bieten deshalb weniger Termine an.

Aus all diesen Gründen ist auch bei uns ein Kapazitätsengpass aufgetreten, so dass wir  zur Zeit keine kassenärztlichen Neupatienten von außerhalb unseres Einzugsbereichs aufnehmen können. Dies gilt nicht für Notfälle.
Die Diagnostik und Behandlung kindlicher Schwachsichtigkeiten halten wir für sehr wichtig, so dass wir hierfür unter anderem auch Termine in unserer Mittagspause anbieten.


 

Patienteninformation zum Datenschutz

Sehr geehrte Patientin, sehr geehrter Patient,

der Schutz Ihrer personenbezogenen Daten ist uns wichtig. Nach der EU Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) sind wir verpflichtet, Sie darüber zu informieren, zu welchem Zweck unsere Praxis Daten erhebt, speichert oder weiterleitet. Der Information können Sie auch entnehmen, welche Rechte Sie in puncto Datenschutz haben.

1.VERANTWORTLICHKEIT FÜR DIE DATENVERARBEITUNG

Verantwortlich für die Datenverarbeitung ist:                Dr. Martin Heidemann
Praxisname:                                                                  Augenarztpraxis Dr Heidemann
Adresse (Straße, Hausnummer, Postleitzahl, Ort):       Europaplatz 3      22946 Trittau
Kontaktdaten (z. B. Telefon, Fax):                                Tel.:04154/82720   Fax: 04154/82721


2. ZWECK DER DATENVERARBEITUNG

Die Datenverarbeitung erfolgt aufgrund gesetzlicher Vorgaben, um den Behandlungsvertrag zwischen Ihnen und Ihrem Arzt und die damit verbundenen Pflichten zu erfüllen.

Hierzu verarbeiten wir Ihre personenbezogenen Daten, insbesondere Ihre Gesundheitsdaten. Dazu zählen Anamnesen, Diagnosen, Therapievorschläge und Befunde, die wir oder andere Ärzte erheben.
Zu diesen Zwecken können uns auch andere Ärzte oder Psychotherapeuten, bei denen Sie in Behandlung sind, Daten zur Verfügung stellen (z. B. in Arztbriefen).

Die Erhebung von Gesundheitsdaten ist Voraussetzung für Ihre Behandlung. Werden die notwendigen Informationen nicht bereitgestellt, kann eine sorgfältige Behandlung nicht erfolgen.


3. EMPFÄNGER IHRER DATEN

Wir übermitteln Ihre personenbezogenen Daten nur dann an Dritte, wenn dies gesetzlich erlaubt ist oder Sie eingewilligt haben.
Empfänger Ihrer personenbezogenen Daten können vor allem andere Ärzte/Psychotherapeuten, Kassenärztliche Vereinigungen, Krankenkassen, der Medizinische Dienst der Krankenversicherung, Ärztekammern und privatärztliche Verrechnungsstellen sein.

Die Übermittlung erfolgt überwiegend zum Zwecke der Abrechnung der bei Ihnen erbrachten Leistungen, zur Klärung von medizinischen und sich aus Ihrem Versicherungsverhältnis ergebenden Fragen.
Im Einzelfall erfolgt die Übermittlung von Daten an weitere berechtigte Empfänger.

Wenn Dr. Heidemann die Praxis nicht mehr betreibt, diese aber weiter existiert, soll der Nachfolger, wenn er sie behandelt, Zugriff auf die bisherigen Behandlungsdaten haben.

4. SPEICHERUNG IHRER DATEN

Die gesetzliche Aufbewahrungspflicht besteht für 10 Jahre nach Abschluss der Behandlung, für Röntgenaufzeichnungen laut Paragraf 28 Absatz 3 der Röntgenverordnung 30 Jahre.

In der Augenheilkunde können Daten, die älter als 10 Jahre sind, Ihnen unnötige Diagnostik ersparen
(z.B. Pupillenerweiterung, Überweisungen zu anderen Ärzten), was auch Behandlungskosten spart. Entscheidungen zu Operationen können meistens fundierter getroffen werden unter Berücksichtigung
von alten Daten. Deshalb beabsichtigen wir, wenn uns die kapazitätsmäßig möglich ist, Ihre Daten
länger aufzubewahren und routinemäßig erst 10 Jahre nach Ihrem Tode zu löschen.

5. IHRE RECHTE

Sie haben das Recht, über die Sie betreffenden personenbezogenen Daten Auskunft zu erhalten.
Auch können Sie die Berichtigung unrichtiger Daten verlangen.

Darüber hinaus steht Ihnen unter bestimmten Voraussetzungen das Recht auf Löschung von Daten, das Recht auf Einschränkung der Datenverarbeitung sowie das Recht auf Datenübertragbarkeit zu.

Die Verarbeitung Ihrer Daten erfolgt auf Basis von gesetzlichen Regelungen. Zur Aufbewahrung Ihrer Daten über die gesetzliche Mindestdauer hinaus benötigen wir Ihr Einverständnis. Dieses Einverständnis können Sie jederzeit widerrufen.
 
Sie haben ferner das Recht, sich bei der zuständigen Aufsichtsbehörde für den Datenschutz zu beschweren, wenn Sie der Ansicht sind, dass die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten nicht rechtmäßig erfolgt.

Die Anschrift der für uns zuständigen Aufsichtsbehörde lautet:
Unabhängiges Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein (ULD),
Holstenstraße 98, 24103 Kiel


6. RECHTLICHE GRUNDLAGEN

Rechtsgrundlage für die Verarbeitung Ihrer Daten ist Artikel 9 Absatz 2 lit. h) DS-GVO in Verbindung mit Paragraf 22 Absatz 1 Nr. 1 lit. b) Bundesdatenschutzgesetz. Sollten Sie Fragen haben, können Sie sich gern an uns wenden.


Dr. Martin Heidemann

Mit diesem Verfahren, insbesondere mit der Datenaufbewahrung über 10 Jahre hinaus und mit der Weitergabe an einen späteren Praxisnachfolger bin ich einverstanden.


Trittau, den………………………………………………………………………